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Georg-August-Universität Göttingen

Verordnung von Protonenpumpenhemmern in der hausärztlichen Praxis

Abstract

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AUSGANGSPUNKT: Trotz der Möglichkeit der Verwendung rationaler und kostengünstiger Alternativpräparate stieg die Verordnungshäufigkeit der PPI seit 1991 stark an. Durch die Studie sollten mögliche Gründe der Hausärzte für eine Verordnung von PPI herausgefunden werden.ZIEL: Die vorliegende Studie sollte erforschen, welche Gründe Hausärzte haben, PPI zu verordnen. Dabei sollten sowohl indikationsbezogene Gründe als auch Faktoren erhoben werden, die durch eine individuelle Arzt-Patient-Beziehung begründet sind ( externe Evidenz ).METHODE: Es handelt sich um eine retrospektive Querschnittsuntersuchung bei Allgemeinärzten im Einzugsgebiet Göttingen (Niedersachsen). Die Datenerhebung erfolgte durch Praxis-EDV, Karteikarte des Patienten und abschließendes Interview mit dem Hausarzt.ERGEBNISSE: Insgesamt nahmen von 115 angeschriebenen Hausärzten 50 (43%) an der Studie teil. 7 Ärzte lehnten die Studienteilnahme auf Grund von Zeitmangel oder Sorge um den Datenschutz ab. Insgesamt 452 Patienten erhielten im IV. Quartal `98 von ihren Hausärzten einen PPI. Davon konnten 335 Patienten durch EDV, Karteikarte und Interview ausgewertet werden. Die häufigsten Diagnosen der Patienten waren Gastritis (48%), Refluxösophagitis (30%) und Dyspepsie (26%). 58,5% (196) der 335 Patienten hatten aufgrund ihrer Diagnose keine evidenzbasierte Indikation für einen PPI. Der Hauptgrund der Ärzte für diesen Einsatz war bei 66,8% (131 Patienten) die Überzeugung von der Überlegenheit des PPI gegenüber anderen Medikamenten. Es gab jedoch auch Gründe der Ärzte, die als evidenzbasiert eingestuft werden können. In 34,1% (67 Patienten) der Fälle wurde ein PPI zur Ulkusprophylaxe parallel zu NSAR/Analgetika oder bei 15,3% (30 Patienten) nach gescheiterter Vorbehandlung mit anderen Medikamenten eingesetzt. Entgegen allgemeiner Meinung wurde von den Ärzten in der Studie nur bei 9,6% (19 Patienten) ein PPI auf Grund der Erwartung oder des Wunsches des Patienten verschrieben.SCHLUSSFOLGERUNG: Die Studie hat gezeigt, dass ein PPI häufig bei nicht evidenzbasierten Indikationen verordnet wird. Grund hierfür ist nicht wie vermutet die Erwartungshaltung bzw. der Wunsch des Patienten, sondern die Einschätzung der Ärzte, mit dem PPI (z.B. bei komplizierten Fällen mit hohem Risiko für Ulzera) den sichersten Therapieweg gewählt zu haben. Um den Ärzten gewisse Unsicherheiten bei Therapieentscheidungen zu nehmen, sollten schon bestehende Leitlinien verbessert und in Praxen als Standard aufgenommen werden.

Author and committee

dc:creator, dc:contributor.*
Author dc:creator
  • Fier, Stefanie
Contributors dc:contributor
  • Becker, Annette Prof. Dr.
  • Kochen, Michael M. Prof. Dr.

Subjects

dc:subject × 19

Rights

dc:rights
Language dc:language
ger

Identifiers

dc:identifier.*
Identifier
https://dx.doi.org/10.53846/goediss-736
urn:nbn:de:gbv:7-webdoc-206-0
webdoc-206
489723985
OAI identifier oai:identifier
oai:ediss.uni-goettingen.de:11858/00-1735-0000-0006-AF58-9

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source
Harvested from
Georg-August-Universität Göttingen
Base URL
ediss.uni-goettingen.de/oai/request
Last updated
2026-07-24
Source record
OAI-PMH GetRecord
citation

Fier, Stefanie. Verordnung von Protonenpumpenhemmern in der hausärztlichen Praxis. 2012. https://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-0006-AF58-9