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Centre for Law and Society

Die EG-Produkthaftpflicht-Richtlinie vom 25. Juli 1985

Abstract

dc:description.abstract

Nach mehr als 10-jahriger Beratung verabschiedete der EG-Ministerrat am 25. Juli 1985 die EG Produkthaftpflicht-Richtlinie. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten der Europaischen Gemeinschaft 3 Jahre Zeit, d.h. bis Juli 1988, die neuen Regelungen in nationales Recht zu transformieren. Da die Richtlinie erst in nationales Recht .der Mitgliedsstaaten transformiert werden muB, kann es nicht als einheitllches europaisches Produkthaftpflichtrecht charakterisiert werden. Aus der Voraussetzung der Transformation folgt, daB die nationalen Gerichte die Zustandigkeit haben, das neue Produkthaftpflichtrecht zu interpretieren. Selbst wenn der Wortlaut der Richtlinie unverandert in die verschiedenen einzelstaatlichen Rechte Ubernommen wlirde, besteht die Gefahr, daB die neuen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden. Darliber hinaus enthalt die Richtlinie mehrere Verweisungen auf nationales Recht, d.h., das neue Produkthaftpflichtrecht ersetzt nicht in vollem Umfang das alte, sondern garantiert bestimmte Minimalrechte flir den geschadigten Verbraucher. Wenn das traditionelle einzelstaatliche Produkthaftpflichtrecht weitergehende Rechte gibt als die neuen Regelungen, so kann die varletzte Partei diese Ansprliche geltend machen.

Degree

thesis:*
Grantor
Centre for Law and Society
Year dc:date.issued
1985

Author and committee

dc:creator, dc:contributor.*
Author dc:creator
  • Hoffman, Frank

Subjects

dc:subject × 1

Identifiers

dc:identifier.*
Handle dc:identifier.uri
http://hdl.handle.net/11427/40465
OAI identifier oai:identifier
oai:open.uct.ac.za:11427/40465

Chain of custody

source
Harvested from
University of Cape Town
Base URL
open.uct.ac.za/oai/request
Last updated
2026-07-22
Source record
OAI-PMH GetRecord
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citation

Hoffman, Frank. Die EG-Produkthaftpflicht-Richtlinie vom 25. Juli 1985. Centre for Law and Society, 1985. http://hdl.handle.net/11427/40465