{"id":{"repo_id":"wurz-thes","oai_identifier":"oai:opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de:719"},"canonical_url":"https://search.dev.ndltd.org/etd/wurz-thes/oai:opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de:719","repository":{"repo_id":"wurz-thes","name":"Universität Wüzburg","base_url":"https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/oai"},"display":{"title":"Die geltungserhaltende Reduktion im Rahmen des Mietwuchers und des Darlehenswuchers","abstract":"Die vorliegende Arbeit untersucht die seit langem bekannte \"Zweigleisigkeit\" bei der Behandlung von Miet- und Darlehenswucher. Während bei letzterem der Darlehensvertrag totalnichtig ist und der Darlehensgeber nicht einmal marktübliche Zinsen beanspruchen kann, wird beim Mietwucher entgegen dem Gesetzeswortlaut von §§ 138, 134 BGB, 5 WiStG geltungserhaltend reduziert. Der Vermieter erhält also den gerade noch zulässigen Mietzins. Im Gegensatz zu bereits vorhandenen Abhandlungen zu dieser Problematik liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit in der ausführlichen Darstellung der maßgeblichen Rechtsprechung hierzu sowie der historischen Entwicklung des Mietpreisrechts speziell im Hinblick auf die Anwendung des Instruments der geltungserhaltenden Reduktion. Die Arbeit schließt mit eigenen Vorschlägen zur Behandlung der beiden Wucherfälle. Favorisiert wird eine differenzierte Einzelfallbetrachtung anhand von § 139 BGB sowie die verstärkte Anwendung von Schadensersatzansprüchen und von Zurückbehaltungsrechten zugunsten des Mieters.","abstract_html":"Die vorliegende Arbeit untersucht die seit langem bekannte &quot;Zweigleisigkeit&quot; bei der Behandlung von Miet- und Darlehenswucher. 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