Universität Passau
Die Rechtsfolgen eines fehlerhaften Massenentlassungsverfahrens : eine am Sinn und Zweck des Verfahrens orientierte und folglich verhältnismäßige Anwendung der Unwirksamkeitsfolge
Abstract
dc:description.abstractIn ständiger Rechtsprechung sanktioniert das Bundesarbeitsgericht fehlerhafte Massenentlassungsverfahren mit der Unwirksamkeit der Entlassungen, § 134 BGB i. V. mit § 17 KSchG. Die Arbeit untersucht anhand einer dreistufigen Prüfung, ob und wie geschehene Fehler zu sanktionieren sind. 1) Fehler sind immer dann zu sanktionieren, wenn sie den Sinn und Zweck des Verfahrens tangieren, wenn sie also relevant sind. 2) Arbeitnehmer:innen können sich auf einen Fehler nur berufen, wenn sie von diesem betroffen sind. 3) Erscheint eine Sanktion im konkreten Einzelfall als unangemessen, ist eine Ausnahme vom Unwirksamkeitsverdikt zu gewähren – andere, ggf. weniger weitreichende Rechtsfolgen kommen dann aber ebenfalls nicht in Betracht.
Degree
thesis:*- Level thesis:degree_level
- thesis.doctoral
- Grantor dc:publisher
- Universität Passau
Author and committee
dc:creator, dc:contributor.*- Author dc:creator
-
- Hinz, Lieselotte
Subjects
dc:subject × 3Rights
dc:rights- Statement dc:rights
-
- Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International
Identifiers
dc:identifier.*- Repository record source_url
- https://opus4.kobv.de/opus4-uni-passau/frontdoor/index/index/docId/1475
- OAI identifier oai:identifier
- oai:kobv.de-opus4-uni-passau:1475