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Wie sollte das deutsche Urheberrecht geändert werden, damit diese Werke, dem Auftrag der öffentlichen Museen und Archive gemäß, der welt­weiten Öffentlichkeit in Internetportalen und Digitalen Bibliotheken zugäng­lich gemacht werden können? Nach einer hermeneutischen Lektüre der einschlägigen Gesetzes­lage wird die Menge der betroffenen Werke eingeschätzt. Bisher diskutierte und be­reits in der Praxis erprobte Lösungsmodelle zum Umgang mit verwaisten Werken werden vorgestellt, auch aus dem internationalen Raum. Eine Dis­kursanalyse sowie exemplarische Interviews mit Vertretern aus dem Museums- und Bild­archiv­bereich eruieren, was Museen und Archive selbst als gute Lösung vom Gesetz­geber erwarten. Hierdurch können schließlich die bereits durch verschiedene politische Parteien vorgelegten Gesetzes­initiati­ven auf ihre Praxistauglichkeit hin eingeschätzt werden.","abstract_html":"Das deutsche Kulturerbe soll in der Deutschen Digitalen Bibliothek und in Europeana weltweit zugänglich gemacht werden. Aufgrund nationaler und internationaler urheberrechtlicher Bestimmungen können jedoch gerade die kulturellen Güter des 20. Jahrhunderts nur sehr erschwert oder, im Falle der verwaisten Werke, gar nicht öffent­lich zugänglich gemacht werden. Gegen­stand der vorliegenden Untersuchung sind die verwaisten Werke der Werk­kategorien Film und Bild, die in deutschen Museen und Archiven bewahrt werden. Wie sollte das deutsche Urheberrecht geändert werden, damit diese Werke, dem Auftrag der öffentlichen Museen und Archive gemäß, der welt­weiten Öffentlichkeit in Internetportalen und Digitalen Bibliotheken zugäng­lich gemacht werden können? 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