{"id":{"repo_id":"freiburg-diss","oai_identifier":"oai:freidok.uni-freiburg.de:1982"},"canonical_url":"https://search.dev.ndltd.org/etd/freiburg-diss/oai:freidok.uni-freiburg.de:1982","repository":{"repo_id":"freiburg-diss","name":"University of Freiburg","base_url":"https://freidok.uni-freiburg.de/oai/oai2.php"},"display":{"title":"Europarechtliche Möglichkeiten einer Gesamtharmonisierung des Urheberrechts","abstract":"Aufgrund der Unschärfe des Begriffs der \"Gesamtharmonisierung\" des Urheber¬rechts fokussiert sich die Arbeit zunächst auf die fundamentalen Fragen einer jeden vereinheitlichenden Gesetzgebungsinitiative, nämlich auf die Kompetenz¬grundlage der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich. Angesichts der großen Erfolge und Fortschritte der \"Gesamtharmonisierung\" auf den Gebieten der gewerblichen Schutzrechte scheint es fast verwunderlich, warum ein einheit¬liches und umfassendes Urheberrecht auf europäischer Ebene von der Europäi¬schen Gemeinschaft in der gleichen Konsequenz bisher nie ernsthaft aufgegrif¬fen wurde. Weshalb nun diese Zurückhaltung des europäischen Gesetzgebers bezüglich der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts? Wo finden sich die Unterschiede zu den gewerblichen Schutzrechten? Bestehen über¬haupt rechtsetzende Möglichkeiten auf europäischer Ebene, eine Verein¬heitlichung dieser Materie voranzutreiben? Um diese europäische Entwicklung nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage der Kompetenz der Euro¬päischen Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums untersucht werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Wege es auf europäischer Ebene gibt, Rechtsanglei¬chung vor allem im Hinblick auf Art. 95 EG zu schaffen, und welche Kriterien hierfür Voraussetzung sind. Dies wird an den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zu Art. 95 EG untersucht. In einem zweiten Schritt wird die bisherige und künftige Entwicklung eines Europäischen Urheberrechts aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der im ersten Schritt aufgezeigten Rechtsan¬gleichungsvoraussetzungen wird abschließend entwickelt, welche Bereiche auf dem Gebiete des Urheberrechts vom Europäischen Gesetzgeber gesamtharmo¬nisierend geregelt werden können.","abstract_html":"Aufgrund der Unschärfe des Begriffs der &quot;Gesamtharmonisierung&quot; des Urheber¬rechts fokussiert sich die Arbeit zunächst auf die fundamentalen Fragen einer jeden vereinheitlichenden Gesetzgebungsinitiative, nämlich auf die Kompetenz¬grundlage der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich. Angesichts der großen Erfolge und Fortschritte der &quot;Gesamtharmonisierung&quot; auf den Gebieten der gewerblichen Schutzrechte scheint es fast verwunderlich, warum ein einheit¬liches und umfassendes Urheberrecht auf europäischer Ebene von der Europäi¬schen Gemeinschaft in der gleichen Konsequenz bisher nie ernsthaft aufgegrif¬fen wurde. Weshalb nun diese Zurückhaltung des europäischen Gesetzgebers bezüglich der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts? Wo finden sich die Unterschiede zu den gewerblichen Schutzrechten? Bestehen über¬haupt rechtsetzende Möglichkeiten auf europäischer Ebene, eine Verein¬heitlichung dieser Materie voranzutreiben? Um diese europäische Entwicklung nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage der Kompetenz der Euro¬päischen Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums untersucht werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Wege es auf europäischer Ebene gibt, Rechtsanglei¬chung vor allem im Hinblick auf Art. 95 EG zu schaffen, und welche Kriterien hierfür Voraussetzung sind. Dies wird an den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zu Art. 95 EG untersucht. In einem zweiten Schritt wird die bisherige und künftige Entwicklung eines Europäischen Urheberrechts aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der im ersten Schritt aufgezeigten Rechtsan¬gleichungsvoraussetzungen wird abschließend entwickelt, welche Bereiche auf dem Gebiete des Urheberrechts vom Europäischen Gesetzgeber gesamtharmo¬nisierend geregelt werden können.","abstract_has_math":false,"creators":["Würfel, Christine Elisabeth"],"institution":null,"degree_name":null,"degree_level":null,"degree_discipline":null,"degree_department":null,"school":null,"contributors":["Dreier, Thomas","Haedicke, Maximilian"],"advisors":[],"committee_chairs":[],"committee_members":[],"year":null,"date_issued":"","date_published":null,"updated_at":"2026-07-24T02:22:33Z","subjects":["Europäische Kompetenz","Kompetenzgrundlage","Rechtsgrundlage","Binnenmarktmandat","European law","copyright law","harmonisation, internal market","legal basis"],"languages":[],"rights":[],"rights_urls":[],"identifier_entries":[]},"links":{"outbound_url":"https://freidok.uni-freiburg.de/data/1982","outbound_label":"Repository record","outbound_source":"source_url"},"metadata_groups":[{"id":"people","label":"People","entries":[{"key":"dc:contributor","label":"Contributor","values":["Dreier, Thomas","Haedicke, Maximilian"]},{"key":"dc:creator","label":"Author","values":["Würfel, Christine Elisabeth"]}]},{"id":"academic_context","label":"Academic Context","entries":[{"key":"dc:type","label":"Dc Type","values":["DoctoralThesis"]}]},{"id":"subjects_keywords","label":"Subjects and Keywords","entries":[{"key":"dc:subject","label":"Dc Subject","values":["Europäische Kompetenz","Kompetenzgrundlage","Rechtsgrundlage","Binnenmarktmandat","European law","copyright law","harmonisation, internal market","legal basis"]}]},{"id":"additional","label":"Additional Metadata","entries":[{"key":"dc:description.abstract","label":"Abstract","values":["Aufgrund der Unschärfe des Begriffs der \"Gesamtharmonisierung\" des Urheber¬rechts fokussiert sich die Arbeit zunächst auf die fundamentalen Fragen einer jeden vereinheitlichenden Gesetzgebungsinitiative, nämlich auf die Kompetenz¬grundlage der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich. Angesichts der großen Erfolge und Fortschritte der \"Gesamtharmonisierung\" auf den Gebieten der gewerblichen Schutzrechte scheint es fast verwunderlich, warum ein einheit¬liches und umfassendes Urheberrecht auf europäischer Ebene von der Europäi¬schen Gemeinschaft in der gleichen Konsequenz bisher nie ernsthaft aufgegrif¬fen wurde. Weshalb nun diese Zurückhaltung des europäischen Gesetzgebers bezüglich der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts? Wo finden sich die Unterschiede zu den gewerblichen Schutzrechten? Bestehen über¬haupt rechtsetzende Möglichkeiten auf europäischer Ebene, eine Verein¬heitlichung dieser Materie voranzutreiben? Um diese europäische Entwicklung nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage der Kompetenz der Euro¬päischen Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums untersucht werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Wege es auf europäischer Ebene gibt, Rechtsanglei¬chung vor allem im Hinblick auf Art. 95 EG zu schaffen, und welche Kriterien hierfür Voraussetzung sind. Dies wird an den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zu Art. 95 EG untersucht. In einem zweiten Schritt wird die bisherige und künftige Entwicklung eines Europäischen Urheberrechts aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der im ersten Schritt aufgezeigten Rechtsan¬gleichungsvoraussetzungen wird abschließend entwickelt, welche Bereiche auf dem Gebiete des Urheberrechts vom Europäischen Gesetzgeber gesamtharmo¬nisierend geregelt werden können.","Where could European Copyright go in the future? Prior to answering to the rather exciting question where European Copyright could or should go in the future, you will have to make out the state of harmonisation. With several directives a great deal of harmonisation work has already been done in the field of copyright law. However, there is still a vast field, where harmonisation is not yet achieved and where further harmonisation could or even should be envisaged. In dealing with this question, it is necessary to discuss the competence of the European Union for harmonisation the copyright law. Without an European legal basis an European copyright won´t exist. Therefore Article 95 of the Treaty is analysed in view of the case law of the ECJ. In a second step it is discussed whether further harmonisation should be envisaged and, if so, which method shall be adopted."]},{"key":"dc:format.medium","label":"Dc Format Medium","values":["application/pdf"]},{"key":"dc:title","label":"Title","values":["Europarechtliche Möglichkeiten einer Gesamtharmonisierung des Urheberrechts","Harmonisation of the copyright law"]}]}],"canonical_facts":{"dc:contributor":["Dreier, Thomas","Haedicke, Maximilian"],"dc:creator":["Würfel, Christine Elisabeth"],"dc:description.abstract":["Aufgrund der Unschärfe des Begriffs der \"Gesamtharmonisierung\" des Urheber¬rechts fokussiert sich die Arbeit zunächst auf die fundamentalen Fragen einer jeden vereinheitlichenden Gesetzgebungsinitiative, nämlich auf die Kompetenz¬grundlage der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich. Angesichts der großen Erfolge und Fortschritte der \"Gesamtharmonisierung\" auf den Gebieten der gewerblichen Schutzrechte scheint es fast verwunderlich, warum ein einheit¬liches und umfassendes Urheberrecht auf europäischer Ebene von der Europäi¬schen Gemeinschaft in der gleichen Konsequenz bisher nie ernsthaft aufgegrif¬fen wurde. Weshalb nun diese Zurückhaltung des europäischen Gesetzgebers bezüglich der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts? Wo finden sich die Unterschiede zu den gewerblichen Schutzrechten? Bestehen über¬haupt rechtsetzende Möglichkeiten auf europäischer Ebene, eine Verein¬heitlichung dieser Materie voranzutreiben? Um diese europäische Entwicklung nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage der Kompetenz der Euro¬päischen Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums untersucht werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Wege es auf europäischer Ebene gibt, Rechtsanglei¬chung vor allem im Hinblick auf Art. 95 EG zu schaffen, und welche Kriterien hierfür Voraussetzung sind. Dies wird an den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zu Art. 95 EG untersucht. In einem zweiten Schritt wird die bisherige und künftige Entwicklung eines Europäischen Urheberrechts aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der im ersten Schritt aufgezeigten Rechtsan¬gleichungsvoraussetzungen wird abschließend entwickelt, welche Bereiche auf dem Gebiete des Urheberrechts vom Europäischen Gesetzgeber gesamtharmo¬nisierend geregelt werden können.","Where could European Copyright go in the future? Prior to answering to the rather exciting question where European Copyright could or should go in the future, you will have to make out the state of harmonisation. With several directives a great deal of harmonisation work has already been done in the field of copyright law. However, there is still a vast field, where harmonisation is not yet achieved and where further harmonisation could or even should be envisaged. In dealing with this question, it is necessary to discuss the competence of the European Union for harmonisation the copyright law. Without an European legal basis an European copyright won´t exist. Therefore Article 95 of the Treaty is analysed in view of the case law of the ECJ. In a second step it is discussed whether further harmonisation should be envisaged and, if so, which method shall be adopted."],"dc:format.medium":["application/pdf"],"dc:subject":["Europäische Kompetenz","Kompetenzgrundlage","Rechtsgrundlage","Binnenmarktmandat","European law","copyright law","harmonisation, internal market","legal basis"],"dc:title":["Europarechtliche Möglichkeiten einer Gesamtharmonisierung des Urheberrechts","Harmonisation of the copyright law"],"dc:type":["DoctoralThesis"]},"updated_at":"2026-07-24T02:22:33Z"}